Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen LRFZV Göbrichen in Folge „dem Betrieb“ genannt und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.
Der Reitunterricht kann als Stammplatz oder individuell vereinbart werden.
Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort trifft der Reitlehrer in Absprache mit dem Reitschüler.
Eine Gruppenstunde dauert 45 Minuten, eine Einzelstunde 30 Minuten, exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde. Diese erfolgt durch den Reiter, der sich rechtzeitig zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden hat. Im falle, das jemand zu spät zum Richten kommt, wird die Zeit von der Reitstunde abgehen, dadurch entfällt der Anspruch auf die vollen 30 bzw. 45 Minuten.
Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen.
Das Tragen von folgender geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Pflicht: Reithose, Reithelm, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen, Chaps Das Tragen von Reithandschuhen wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
Die Reitschüler/innen oder deren gesetzl. Vertreter bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen. Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 80kg.
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Die Preise können ohne Vertragsänderung angepasst werden. Einzel- und Gruppenstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.
Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.
Die Anmeldung zu individuellen Reitstunden erfolgt ausschließlich über das Reitbuch. Diese können ebenfalls online bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Die Absage sollte möglichst frühzeitig im Reitbuch erfolgen, damit der Platz für andere wieder frei ist.
Bei kurzfristiger Absage oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.
Die Bezahlung der Reitkurse erfolgt in 2 Raten. Die 1. Rate in Höhe von 50% der Kursgebühr wird bei Buchung fällig, die 2. Rate (50% der Kursgebühr) ist in der Woche vor Lehrgangsbeginn auf das genannte Konto zu überweisen.
Die Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Veranstalter erfragt werden.
Stornierungen bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen zwischen dem 30. und dem 14. Tag vor Lehrgangsbeginn werden 50% des Kurspreises als Stornogebühr fällig. Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird der gesamte Kaufpreis als Stornogebühr fällig.
Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung werden empfohlen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Veranstalter/Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur insoweit übernimmt, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Der Betrieb haftet nicht für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.
a.) Mitglied werden
Jeder kann bei uns Mitglied werden, der am Reitsport interessiert ist und diesen auch bei uns ausübt. Nach 2 Reitstunden muss der Reitschüler dem Verein als Mitglied beitreten. Bei Minderjährigen muss ein Elternteil dem Verein ebenfalls beitreten. Diesem werden die Aufnahmegebühren erlassen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist von Kind und Elternteil zu zahlen.
b.) Arbeitsstunden
Jedes Volljährige Mitglied hat 12 Arbeitsstunden im Jahr zu leisten. Diese können an Arbeitseinsätzen, Veranstaltungen etc. geleistet werden.
Spenden Sie dem Verein einen Kuchen bei einer Veranstaltung, wird dieser ebenfalls zu Ihren Arbeitsstunden gerechnet.
Derzeitig führen wir noch Arbeitsstundenlisten dies soll aber in Kürze ebenfalls über das Reitbuch laufen.
c.) Beendigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung muss schriftlich an den Reitverein gehen.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft gibt es keine Auszahlung von Guthaben aus dem Reitbuch Konto. Sie können Ihr Guthaben an ein Mitglied Ihrer Wahl verkaufen, für einen Bearbeitungsgebühr von 15 € oder sie geben es als eine Spende für unsere Schupferde. Natürlich können Sie Ihr Guthaben auch vollständig aufbrauchen.
Wird in kürze ergänzt ! und Ihnen mitgeteilt.
Ansprechpartner Mareike Kumpf 0176 80874009
Der Betrieb behält sich vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern zu können, um sie der aktuellen Situation anzupassen.#AMP#nbsp;